Pepper Ridge Swiss

Wir haben momentan einige Stuten zu verkaufen. Bei Interesse an einem

unserer Pferdchen rufen Sie doch bitte an, oder schreiben Sie uns eine

e-mail.... :-)

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Pepper Ridge Swiss

Wir behalten uns das Recht vor, den Verkauf sämtlicher Pferde zu verweigern, abhängig von der Eignung, der Verantwortung des Pferdebesitzers und das Vorhandensein von geeigneten Anlagen.
Alle verkauften Pferde von Pepper Ridge Swiss sind entwurmt, geimpft, und gebadet und werden dem neuen Besitzer mit AMHA Papieren übergeben. (Falls diese schon verhanden sind)
Implantierungen von Micro Chips sowie zusätzliche veterinäre, zahnärztliche- und hufschmied Behandlungen sind auf Verlangen und auf Kosten des Käufers ebenfalls erhältlich. Wir verlangen für die Reservation eines Pferdes 30% des Verkaufspreises. Dieser ist in keinem Falle rückerstattbar.
Erst nach Eingang des vollständigen Betrages wird Pepper Ridge Swiss das Obhutrecht und die Sorgfaltspflicht an den neuen Besitzer abtreten. Unerwartete zusätzliche Kosten die benötigt werden für den Grenzübergang, während des Transportes ins neue zu Hause des Pferdes, Zollkosten etc, werden vom Käufer übernommen.

  • Wir empfehlen eine Versicherung abzuschliessen (im Falle von Krankheiten, Unfällen, Todesfall etc.) Sollte so etwas passieren, können bereits geleistete Zahlungen oder noch ausstehende Zahlungen von der Verslicherung übernommen werden. (je nach gewähltem Versicherungsabschluss des Kunden). Pepper Ridge Swiss kann in solch einem Fall keine Kosten zurück erstatten.
  • Der Verkäufer ist nicht haftbar im Falle einer Verletzung oder beim Tod des Tieres während des Aufenthaltes auf der Farm.
  • Das Pferd/die Pferde bleiben auf dem Grundstück von Pepper Ridge Swiss bis zur vollständigen Bezahlung.
  • Die Vermittlung von Pferden (AMHA) anderer Farmen als Pepper Ridge Swiss, beträgt 10% des Brutto-Verkaufspreis und wird von uns separat in Rechnung gestellt.
  • Bei Vermittlungen von Pferden gilt das amerikanische Recht, d.h. nach Vertragsabschluss gibt es gibt kein Rücktrittsrecht, der bereits bezahlte Betrag ist in keinem Fall rückerstattbar.
  • Gerichtsstand ist 8155 Niederhasli

 

Folgende Bedingungen sind für  Pferde bei Ratenzahlung verbindlich massgebend:

Gerne bieten wir eine kurzfristige Finanzierung an.
Pferde auf Ratenzahlung bleiben bis nach Eingang der vollständigen Zahlung in Besitz von Pepper Ridge Swiss.
Die Anzahlung beträgt Minimum 30 % und die Restzahlung muss vollumfänglich innert 6 Monaten beglichen werden.

  • Die Verpflegung beträgt CHF 100.-pro Monat. Regelmässige tierärztliche Kontrolle und Entwurmung sowie Hufschmied etc. werden vom Käufer bezahlt. (Fälligkeit bei Bedarfsfall).
  • Wir empfehlen eine Versicherung abzuschliessen (im Falle von Krankheiten, Unfällen, Todesfall etc.) Sollte so etwas passieren, können bereits geleistete Zahlungen nicht zurückerstattet werden.
  • Der Verkäufer ist nicht haftbar im Falle einer Verletzung oder beim Tod des Tieres während des Aufenthaltes auf der Farm.
  • Das Pferd/die Pferde bleiben auf dem Grundstück von Pepper Ridge Swiss bis zur vollständigen Bezahlung.
  • Wir behalten uns das Recht vor, den Verkauf sämtlicher Pferde zu verweigern, abhängig von der Eignung, der Verantwortung des Pferdebesitzers und der Gewährleistung artgerechter Haltung.
  • Gerichtsstand ist 8155 Niederhasli

 

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